Facebook als Unternehmer (nicht) nutzen

Nachdem ich in einem früheren Post über die datenschutzkonforme Nutzung von Google Analytics und meine Erfahrungen damit berichtet habe, geht es nun um den Einbau von Facebook auf den von mir betreuten Webseiten.

Die Verwaltung läuft hinterher

Der Datenschutz ist von Natur aus eine Angelegenheit, die der realen Entwicklung in der Welt hinterher rennt. Gerade im Internet, einem sehr dynamischen Medium, müssen sich die Datenschützer besonders anstrengen. Es ist natürlich ärgerlich, wenn einem Hype im Netz von (Unternehmern) erst gefolgt werden muss, um dann nach Klärung der Rechtslage wieder alles rückgängig machen zu müssen. Was eBay als Präzidenzfall für den Onlinehandel war, ist Facebook nun für den Datenschutz.

Ich habe große Sympathie für den Datenschutz und auch die aktuelle Entwicklung. Mich stört jedoch die Ungewissheit. Daher halte ich mich im Moment von geschäftlichen Aktivitäten in Sozialen Netzwerken weitestgehend fern. Ich hoffe, dass es in Kürze einige Urteile dazu geben wird, vermute aber nach dem letzten Hilferuf der Kieler Datenschützer, dass sich die Klärung wegen mangelnder Unterstützung durch die politischen Institutionen noch etwas hinziehen wird. Schade!

Facebook – was tun?

Bisher war ich geschäftlich kaum auf Facebook aktiv. Der Grund lag fern von datenschutzrechtlichen Bedenken, sondern allein im Aufwand. Social Media erfordern wie jeder andere Marketing-Kanal eine eigene Strategie und großen zeitlichen und/oder finanziellen Aufwand. Entsprechend gab es bei netVoKi lediglich bei unserem Speisekarten-Übersetzungsdienst einen Link zu einer Facebook Fanpage. Deren Löschung ist mittlerweile bei Facebook beantragt worden und sollte zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels auch vollzogen sein.

2-Klick-Lösung

Auf einer Veranstaltung hörte ich noch einen Landesdatenschützer sagen, dass die 2-Klick-Methode von heise datenschutzkonform ist. Gerade las ich einen Artikel, dass das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) diese Lösung aufgrund der mangelnden Kenntnis über die Verwendung der übermittelten Daten ebenfalls ablehnt. Hier hätte ich eine Chance des ULD gesehen, in der aktuellen Orientierungslosigkeit zumindest eine Empfehlung zu geben und damit den Groll vieler Unternehmer von sich zu nehmen, die aktuell nicht wissen, wie sie reagieren sollen. Gruenderstory.de nutzt ab sofort ein für WordPress entwickeltes Plugin und die 2-Klick-Lösung. Ich möchte damit auch meine Meinung zum Ausdruck bringen, dass ich Internetnutzer für mündige Bürger halte und es ausreichen sollte, wenn das automatische Laden der Button verhindert wird.

Leider erweist sich das Plugin noch als etwas unhandlich, da die Buttons nicht auf jeder Seite und mehrfach eingebunden werden können. Doch zur individuellen Anpassung fehlt mir gerade die Zeit.

Grenzenlos begrenzte Lösung

Meine größte Frage bei der ganzen Angelegenheit ist, ab wann ich den deutschen Datenschutzrichtlinien folgen muss. Meine englische Wortsuche www.word-grabber.com zum Beispiel ist im englischsprachigen Ausland sehr beliebt und hat trotz geringerer Zugriffszahlen doppelt so viele Facebook-Likes wie die deutschsprachige Version. In diesem Fall befindet sich jedoch der Server ebenso im Deutschland wie der Betreiber (ich). Hier bliebe wohl nur, anhand der (natürlich datenschutzkonform) gekürzten IP-Adressen der Nutzer jene auszuschließen, die aus Deutschland kommen. Hmn, eine Idee, die mir erst beim Schreiben dieses Artikels kommt, aber durchaus machbar ist. Die 2-Klick-Alternative würde ich in diesem Fall weniger vorziehen, da sie in anderen Ländern schlichtweg nicht bekannt ist.

Wie geht ihr mit diesem Thema um?

Weitere Artikel zum Thema:

Facebook beschwert sich über 2-Klick-Lösung von heise

Vorstellung von heises 2-Klick-Lösung

Pressemitteilungen des ULD

2-Klick-Lösung für WordPress