Gebe ich brutto oder netto an?

Ist euch auch schon einmal passiert, dass ihr brutto und netto bei der Preisangabe verwechselt habt? Im Gegensatz zu Verwechslungen wie links und rechts, wo es um die jeweilige Bedeutung geht, meine ich Situationen, in denen wir zwar wissen, was wir meinen, es aber im falschen Kontext verwenden. Zwei Beispiele:

Unternehmer denken netto

Als Unternehmer durfte und musste ich ganz schnell lernen, dass Unternehmer in „netto“ denken. Die 19% Umsatzsteuer fallen also irgendwie immer weg. So einfach das klingt, so schwierig ist das. Ich kenne nämlich einige Unternehmer, die von jeder Preisangabe automatisch 19% Vorsteuer abziehen und andere, die eine Preisangabe von vornherein als „netto“ verstehen. Es ist also nicht so offensichtlich, wie es scheint. Wer sich nicht explizit ausdrückt, kann schnell enttäuscht sein.

Privatpersonen kennen nur brutto

Als vorsteuerpflichtiger Unternehmer muss ich aufpassen, mit welchen Status ein Verhandlungspartner hat. Gerade neulich hätte ich fast einer Privatperson einen Netto-Preis genannt und mich damit um 19% vertan. Das wäre ärgerlich und peinlich zugleich. Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass eine Privatperson nur der Gesamtbetrag und nicht dessen Zusammensetzung interessiert. Wer nimmt schon die 19% Umsatzsteuer war?

Auch diese Sicht ist jedoch nicht ganz so einfach. Als selbstständiger Entwickler trete ich nur mit meinem Namen auf und der lautet nunmal nicht „Thomas Maier GmbH“. Dennoch bin ich zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Um eine verbindliche Aussage über den Preis zu erhalten, sollte ich einem Geschäftspartner daher immer meinen Status als Unternehmer angeben. Das ist bei Verhandlungen mit Kunden und Partnern eindeutig, aber beim Kauf einer Großpackung an Druckerpatronen oder eines Computers im Einzelhandel nicht ersichtlich. In diesem Fall schaue ich als Unternehmer meist einfach genauer auf das Preisschild.

Und Kleinunternehmer?

Schwieriger ist es bei umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmern. Das betrifft in meinem Beispiel regelmäßig Übersetzer, mit denen ich zusammen arbeite. Als Übersetzungsagentur sind wir umsatzsteuerpflichtig, viele Übersetzer jedoch nicht. Verwirrend wird die Abrechnung, wenn der Kunde wieder eine Privatperson ist und dann plötzlich die Umsatzsteuer wieder relevant wird.

Vor ein paar Jahren hatte ich selbst mal das Problem, dass ich als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer etwas habe anfertigen lassen und der Händler den Preis ohne jeglichen Hinweis netto angegeben hat. Bei der Rechnung war ich dann natürlich erstaunt. Wer trägt dann die Schuld? Muss ich mich als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer überhaupt kenntlich machen oder gehört es zur Sorgfaltspflicht eines Unternehmers, den Status des Kunden zu erfragen? In diesem Fall ließ der Händler mit sich reden.

Ich bin kein Jurist und meine bisherige Erfahrung erlaubt es mir nicht, diese Frage zu beantworten. Was denkt ihr darüber? Wer trägt die Verantwortung, wenn brutto und netto verwechselt werden?