Eine meiner Firmen ist in der glücklichen Situation etwas Geld langfristig anlegen zu können. Daher hat sich die GmbH ein Firmendepot zugelegt. Aus der bisherigen Praxis und Gesprächen mit meinem Steuerberater habe ich gelernt, dass die Investition in Aktien und andere börsengehandelte Anlagen als GmbH vom privaten Besitz abweicht.
Wer sich für das Thema interessiert kann sich die Punkte unten für sein nächstes Gespräch beim Steuerberater vornehmen.
Nur 1,5% Steuern
Die GmbH zahlt keine Kapitalertragssteuer auf Aktiengewinne, sondern die Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer. Je nach Region sind es damit knapp 30% statt ca. 25% + Soli.
ABER: Nur 5% der Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und ETFs werden versteuert. Das bedeutet bei einem Aktienverkauf mit 1000€ Gewinn fallen nur auf 5%, also 50€, Steuern an. 30% von 50€ sind 15€. Das bedeutet eine effektive Besteuerung von 1,5% im Gegenzug zu über 26% Kapitalertragssteuer die eine natürliche Person abführen müsste.
Dividenden werden höher als Verkaufsgewinne besteuert, wenn ihr weniger als 10% an der ausschüttenden Gesellschaft besitzt. Das ist beim Aktienhandel ja zu erwarten. Stichwort „Streubesitz“.
Bei Dividenden aus Fonds gibt es im Unterschied zu Dividenden aus Einzelaktien die sogenannte “Teilfreistellung”. Je nach Zusammensetzung des Fonds sind die Dividenden bis zu 80% steuerfrei. Hier lohnt sich ein Gespräch mit dem Steuerberater mit Verweis auf diesen Beitrag bei haufe.de.
Zur Besteuerung gibt es verschiedene Informationen im Netz die mich lange irritiert haben. Im Jahr 2018 gab es einen Gesetzentwurf, neben den Ausschüttungen auch die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien voll zu besteuern. Das wurde jedoch nicht umgesetzt.
Gewinne und Verluste aus dem Aktienhandel werden mit allen anderen Gewinnen und Verlusten der Firma verrechnet. Eine Realisierung von Verlusten aus Aktienverkäufen verringert also den Gewinn der GmbH.
Sprecht euren Steuerberater auch auf Abweichungen zwischen Handel- und Steuerbilanz an sowie die Behandlung der Vorabpauschalen bei Fonds.
Unterschied zu privaten Aktiengewinnen
Hier noch ein Beispiel, welches zeigen soll, wie steuergünstig die Anlage in Aktien in einer GmbH sein kann, wenn es um die Verwendung der Aktiengewinne geht. Sagen wir, die GmbH hat einen Nettogewinn von 100.000€ gemacht und der alleinige Gesellschafter möchte diesen jetzt in Aktien investieren.
In Szenario A entscheidet sich der Unternehmen, das Geld in sein Privatvermögen zu übertragen. Dadurch fallen zunächst 25% Kapitalertragssteuer an. Der Soli könnte seit der praktischen Abschaffung für geringe Vermögen in 2021 schon wegfallen.
Die restlichen 75.000€ werden jetzt angelegt. Nach ein paar Jahren hat sich die Investition verdoppelt und wird verkauft. Darauf fallen ebenfalls 25% Kapitalertragssteuer an.
Anfangsbetrag in der Firma | 100.000€ |
nach Übertragung ins Privatvermögen (-25%) | 75.000€ |
nach erfolgreicher Investion | 150.000€ |
nach Verkauf der Aktien (-25% auf den Gewinn von 75k€) | 131.250€ |
In Szenario B verbleibt der Gewinn im Unternehmen und wird dort nach der gleichen Strategie investiert.
Anfangsbetrag in der Firma | 100.000€ |
nach erfolgreicher Investition | 200.000€ |
nach Verkauf der Aktien (-1,5% auf den Gewinn von 100k€) | 198.500€ |
nach Übertragung ins Privatvermögen (-25%) | 148.875€ |
Beide Szenarien verfolgen die gleiche Anlagestrategie und überführen am Ende Geld in das Privatvermögen des Gesellschafters. Dennoch zeigt sich, dass die Anlage in Aktien in der Firma und eine spätere Übertragung ins Privatvermögen, deutlich vorteilhafter ist.
Der Effekt wird noch deutlicher, wenn Unternehmer eine aktive Portfoliostrategie verfolgen und viel kaufen und verkaufen, da die Steuer die neue zur Verfügung stehende Investitionssumme kaum mindert.
Ein Depot für Kapitalgesellschaften ist schwerer zu bekommen als eines für Privatpersonen. Wir haben zunächst eines bei unserer Hausbank eröffnet, sind aber aufgrund der geringeren laufenden Kosten mittlerweile bei Consors. Die Eröffnung des Firmendepots ist ebenfalls deutlich aufwendiger, aber offensichtlich haben auch wir es geschafft.
Aufgrund der komplizierten Vorabpauschalen bei ETFs empfehle ich in eher weniger verschiedene ETFs zu investieren. Das verringert den Aufwand des Steuerberaters und spart damit ebenfalls kosten. Natürlich sollte hiervon nicht die Gesamtstrategie abhängen. Fragt euren Steuerberater ebenfalls nach der Bedeutung von “steuereinfachen” ETFs und ob eine Konzentration auf diese für euch sinnvoll ist.
Habt ihr Ergänzungen oder Korrekturen? Dann lasst es mich bitte wissen.