Eine meiner Firmen ist in der glücklichen Situation etwas Geld langfristig anlegen zu können. Daher hat sich die GmbH ein Firmendepot zugelegt. Aus der bisherigen Praxis und Gesprächen mit meinem Steuerberater habe ich gelernt, dass die Investition in Aktien und andere börsengehandelte Anlagen als GmbH vom privaten Besitz abweicht.
Wer sich für das Thema interessiert kann sich die Punkte unten für sein nächstes Gespräch beim Steuerberater vornehmen.
Disclaimer: Ich beschreibe hier lediglich, was ich selbst und durch eigenes Handeln über das Thema Aktienkauf als GmbH gelernt habe. Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung oder eine Empfehlung, es mir gleich zu tun. Sollte ich Produkte und Leistungen erwähnen, geschieht dies ohne Gegenleistung.
Nur 1,5% Steuern
Während eine Privatperson auf Aktiengewinne jeglicher Art die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% + Soli bezahlt, werden solche Einnahmen in der GmbH mit der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer besteuert. Je nach Region sind es damit knapp über 30%.
Diese auf den ersten Blick höhere Besteuerung wird durch höhere Teilfreistellungen von Aktien in der GmbH abgefedert. “Teilfreistellung” bedeutet, dass nur ein Teil der Gewinne besteuert werden. Dadurch ergibt sich häufig ein deutlich geringerer effektiver Steuersatz im Vergleich zu Aktienbesitz als Privatperson. Die (für mich) wichtigsten führe ich hier auf.
Die mit Abstand höchste Teilfreistellung haben Gewinne aus dem Verkauf von Einzelaktien. Die Teilfreistellung auf Körperschafts- und Gewerbesteuer beträgt 95%. Ergo, werden nur 5% der Gewinne aus dem Verkauf von Einzelaktien versteuert. Das bedeutet bei einem Aktienverkauf mit 1000€ Gewinn fallen nur auf 5%, also 50€, Steuern an. Bei einem Steuersatz von ca. 30% auf 50€ sind also nur 15€ Steuern fällig. Das bedeutet eine effektive Besteuerung von 1,5% im Gegenzug zu über 26% Kapitalertragssteuer die eine natürliche Person abführen müsste.
Dividenden aus Aktien werden dagegen wie normale Umsätze der GmbH besteuert, wenn ihr weniger als 10% an der ausschüttenden Gesellschaft besitzt. Das ist beim Aktienhandel ja zu erwarten. Stichwort „Streubesitz“.
Bei ETFs die einen Aktienanteil von über 50% haben, gibt es sowohl auf Dividenden als auch auf Veräußerungsgewinne eine Teilfreistellung von 80%. Das ergibt eine effektive Besteuerung von knapp über 12% bei Aktien-ETFs.
Bei einem geringeren Aktien-Anteil und bei Immobilienfonds ist die Teilfreistellung niedriger. Ich möchte hier nicht zu viele konkrete Zahlen aufführen, weil sich auch immer mal wieder etwas ändert. Fragt am besten euren Steuerberater oder schaut nach aktuellen Beiträgen wie diesem Artikel bei haufe.de.
Zur Besteuerung gibt es verschiedene Informationen im Netz die mich lange irritiert haben. Im Jahr 2018 gab es einen Gesetzentwurf, neben den Ausschüttungen auch die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien voll zu besteuern. Das wurde jedoch nicht umgesetzt.
Wie ich im Nachgang erst gelernt habe, ist die Verrechnung von Gewinnen oder Verlusten aus dem Aktienhandel mit der üblichen Geschäftstätigkeit nur bedingt möglich. Der Grund liegt wohl darin, dass die Besteuerung von Aktien schon sehr günstig ist. Faustregel: je höher die Teilfreistellung, desto weniger kann verrechnet werden.
Unterschied zu privaten Aktiengewinnen
Hier noch ein Beispiel, welches zeigen soll, wie steuergünstig die Anlage in Aktien in einer GmbH sein kann, wenn es um die Verwendung der Aktiengewinne geht. Sagen wir, die GmbH hat einen Nettogewinn von 100.000€ gemacht und der alleinige Gesellschafter möchte diesen jetzt in Aktien investieren.
In Szenario A entscheidet sich der Unternehmer, das Geld in sein Privatvermögen zu übertragen. Dadurch fallen zunächst 25% Kapitalertragssteuer und darauf 5,5% Soli, also in der Summe 26,375 % Steuern an.
Die restlichen 73.625€ werden jetzt angelegt. Nach ein paar Jahren hat sich die Investition verdoppelt und wird verkauft. Darauf fallen ebenfalls 26,375% Kapitalertragssteuer und Soli an.
Anfangsbetrag in der Firma | 100.000€ |
nach Übertragung ins Privatvermögen (abzgl. Steuern) | 73.625€ |
nach erfolgreicher Investition | 147.250€ |
nach Verkauf der Aktien (abzgl. Steuern auf den Gewinn von 73.625€) | 127.831€ |
In Szenario B verbleibt der Gewinn im Unternehmen und wird dort nach der gleichen Strategie investiert.
Anfangsbetrag in der Firma | 100.000€ |
nach erfolgreicher Investition | 200.000€ |
nach Verkauf der Aktien (-1,5% auf den Gewinn von 100k€) | 198.500€ |
nach Übertragung ins Privatvermögen (-26,375%) | 146.145€ |
Beide Szenarien verfolgen die gleiche Anlagestrategie und überführen am Ende Geld in das Privatvermögen des Gesellschafters. Dennoch zeigt sich, dass die Anlage in Aktien in der Firma und eine spätere Übertragung ins Privatvermögen, deutlich vorteilhafter sind.
Der Effekt wird noch deutlicher, wenn Unternehmer eine aktive Portfoliostrategie verfolgen und viel kaufen und verkaufen, da die Steuer die neue zur Verfügung stehende Investitionssumme kaum mindert. Das ist aber keine Aufforderung für aktives Handeln. Ich bin selbst ein sehr passiver Anleger.
Ein Depot für Kapitalgesellschaften ist schwerer zu bekommen als eines für Privatpersonen. Wir haben zunächst eines bei unserer Hausbank eröffnet, sind aber aufgrund der geringeren laufenden Kosten mittlerweile bei Consors. Die Eröffnung des Firmendepots ist ebenfalls deutlich aufwendiger, aber offensichtlich haben auch wir es geschafft.
Aufgrund des Interesse, habe ich meine Erfahrungen unter Aktiendepot für GmbH zusammengefasst.
Geringere Vorteile bei Aktien-ETFs
Wie ich oben erwähnt habe, beträgt der effektive Steuersatz auf Gewinne aus Aktien-ETFs in der GmbH ca. 12%.
Hier darf ich natürlich nicht vergessen, dass auch Privatpersonen eine Teilfreistellung bei Aktien-ETFs haben. Diese beträgt 30% sowohl auf Dividenden als auch Verkaufserlöse. Damit beträgt der effektive Steuersatz nicht mehr knapp 26%, sondern ca. 18,5%.
Der Unterschied zwischen Privatbesitz und Aktien in der GmbH ist also deutlich geringer als bei Verkaufserlösen von Einzelaktien.
Ich habe lange und viel gerechnet und bin darauf gekommen, dass hier die Kosten einen Unterschied machen, ob die Aktien-ETFs in der GmbH oder – selbst nach vorheriger Zahlung der Kapitalertragssteuer bei Ausschüttung aus der GmbH – im Privatbesitz günstiger sind.
Meine Berechnungen sind so umfangreich, dass sie sich hier schwer teilen lassen, aber grob gesagt kam heraus, dass die Anlage im Privatbesitz langfristig besser ist, wenn die zusätzlichen Kosten für die GmbH über 5% des Wertzuwachses und der Dividendenzahlungen ausmachen. Bei einer Wertsteigerung des Portfolios um 10.000€ / Jahr wären das also nur 500€, die die Mehrkosten in der GmbH nicht übersteigen sollten.
Da Aktien in der GmbH komplexer zu buchen sind, ist das noch ein eher kleiner Betrag.
Vorabpauschale und Teilfreistellung für GmbHs
Nachdem wir “Dank” der Niedrigzinsphase einige Jahre von ihr verschont blieben, wird in 2024 wieder die Vorabpauschale fällig. Dabei wird ein Teil der Buchgewinne aus Aktienfonds aus dem Vorjahr vorab besteuert.
Details zur Berechnung erfragt bitte bei eurer Bank. Ich habe mir für mein Verständnis die in den letzten Wochen eintrudelnden Abrechnungen der Vorabpauschale angeschaut und mit Hilfe eines FAQ-Beitrags meiner Bank verstehen gelernt.
Die Vorabpauschale wird noch einmal mit der Teilfreistellung verrechnet. Das ist einfach ein prozentualer Anteil der nicht versteuert wird. Bei Aktien-ETFs beträgt sie zunächst 30%.
D.h., wenn die errechnete Vorabpauschale auf einen Aktien-ETF 100€ beträgt, dann werden 30% davon abgezogen. Nur die verbleibenden 70€ werden dann mit der Kapitalertragssteuer und dem Soli belastet.
Wie bereits oben erwähnt, hängt die Teilfreistellung von der Zusammensetzung des ETFs ab. Für Immobilienfonds und Mischfonds gelten andere Sätze. Siehe § 20 InvStG.
Der Clou für Aktien in der GmbH: die Teilfreistellung bei Aktienfonds beträgt 80 %, statt der 30 % im Privatbesitz.
Leider wird die Differenz aber erst mit der Steuererklärung verrechnet.
Ich muss also für die Aktienfonds meines Unternehmens zunächst die 70 € Vorabpauschale mit 25 % Kapitalertragssteuer und 5,5% Soli versteuern.
=> 18,46 € Steuer
Bei der Steuererklärung wird das korrigiert. Bei einer Teilfreistellung von 80% werden nur noch 20€ versteuert:
=> 5,275 € Steuer
Die Differenz: 13,1875 € wird mit der übrigen Steuerlast verrechnet. Das gilt jedoch erst mit dem Folgejahr. Das Teilerstattung auf die Anfang 2024 versteuerten Vorabpauschalen kann ich also frühestens mit der Steuererklärung 2024 im Jahr 2025 verrechnen.
Das ist für den Cash-Flow natürlich ungünstig.
Etwas positiver betrachtet, kann man die anstehende Erstattung als eine Art Steuervorauszahlung für das aktuelle Jahr betrachten, und, falls relevant, bei den eigenen Rücklagen berücksichtigen.
Gespräch mit dem Steuerberater suchen
Wenn du als GmbH Aktien kaufen möchtest, dann sprich vorher mit deinem Steuerberater über seine Erfahrungen auf dem Gebiet. Sowohl seine persönlichen als Anleger als auch seine beruflichen Erfahrungen mit anderen Klienten.
Ich habe über die Jahre gelernt, dass es wohl nicht einfach ist, ETFs zu buchen, weil u.a. geprüft werden muss, in welcher Höhe sie steuerbegünstigt sind. Das hat auch bei langer Haltedauer einen Einfluss, weil es bei der Vorabpauschale berücksichtigt wird.
Außerdem wird der Wert deiner Geldanlagen in der Bilanz erfasst. Hinzu kommt möglicherweise eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz die ich mir persönlich jedes Jahr neu erklären lassen muss.
Dieser Aufwand macht sich dann auch auf der Rechnung des Steuerbüros bemerkbar.
Ich persönlich investiere passiv in ETFs und dabei auch in nicht zu viele um sowohl meinen Aufwand als auch die Verwaltungskosten zu reduzieren. Natürlich sollte hiervon nicht deine Gesamtstrategie abhängen.
Habt ihr Ergänzungen oder Korrekturen? Dann lasst es mich bitte wissen. Da ich aufgrund von Spam kein Kontaktformular habe, kannst du an gmbh-aktien ( at ) gruenderstory.de
schreiben. Wie bereits erwähnt, betreibe ich kein Business in diesem Bereich und mein Interesse, sowie meine Hinweise sind rein durch meine eigenen Erfahrungen begründet.
Updates seit Erstveröffentlichung 2020
- Den Soli in die Berechnung aufgenommen, da er auf Kapitalerträge weiterhin berechnet wird.
- Hinweis zur Nicht-Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus steuerbegünstigtem Aktienhandel mit sonstigen unternehmerischen Aktivitäten.
- Absatz über den Aufwand beim Steuerbüro ergänzt.
- Absatz zur Vorabpauschale ergänzt.
- Vergleich zwischen Aktien-ETFs im Privatbesitz und in der GmbH und Hinweis auf die Kosten in der Gesamtrechnung.
Antworten auf eure Fragen
Hier beantworte ich Fragen, die ich von euch erhalte, die aber oben nicht direkt hineinpassen.
Nein. Die GmbH existierte schon vorher. Ich habe auch nicht vor, eine Vermögensverwaltende GmbH zu gründen. Steuerlich scheint das bei ETFs auch keinen Vorteil zu haben.
Meine GmbH ist IT-Dienstleister. Dadurch ist die Auswahl an Aktien und ETFs aber nicht auf Unternehmen aus dieser Branche beschränkt.