Aktien und ETFs als GmbH kaufen – Steuern und andere praktische Tipps

Eine meiner Firmen ist in der glücklichen Situation etwas Geld langfristig anlegen zu können. Daher hat sich die GmbH ein Firmendepot zugelegt. Aus der bisherigen Praxis und Gesprächen mit meinem Steuerberater habe ich gelernt, dass die Investition in Aktien und andere börsengehandelte Anlagen als GmbH vom privaten Besitz abweicht.

Wer sich für das Thema interessiert kann sich die Punkte unten für sein nächstes Gespräch beim Steuerberater vornehmen.

Disclaimer: Ich beschreibe hier lediglich, was ich selbst und durch eigenes Handeln über das Thema Aktienkauf als GmbH gelernt habe. Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung oder eine Empfehlung, es mir gleich zu tun. Sollte ich Produkte und Leistungen erwähnen, geschieht dies ohne Gegenleistung.

Nur 1,5% Steuern

Die GmbH zahlt keine Kapitalertragssteuer auf Aktiengewinne, sondern die Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer. Je nach Region sind es damit knapp 30% statt ca. 25% + Soli.

ABER: Nur 5% der Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und ETFs werden versteuert. Das bedeutet bei einem Aktienverkauf mit 1000€ Gewinn fallen nur auf 5%, also 50€, Steuern an. 30% von 50€ sind 15€. Das bedeutet eine effektive Besteuerung von 1,5% im Gegenzug zu über 26% Kapitalertragssteuer die eine natürliche Person abführen müsste.

Dividenden werden höher als Verkaufsgewinne besteuert, wenn ihr weniger als 10% an der ausschüttenden Gesellschaft besitzt. Das ist beim Aktienhandel ja zu erwarten. Stichwort „Streubesitz“.

Bei Dividenden aus Fonds gibt es im Unterschied zu Dividenden aus Einzelaktien die sogenannte “Teilfreistellung”. Je nach Zusammensetzung des Fonds sind die Dividenden bis zu 80% steuerfrei. Hier lohnt sich ein Gespräch mit dem Steuerberater mit Verweis auf diesen Beitrag bei haufe.de.

Zur Besteuerung gibt es verschiedene Informationen im Netz die mich lange irritiert haben. Im Jahr 2018 gab es einen Gesetzentwurf, neben den Ausschüttungen auch die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien voll zu besteuern. Das wurde jedoch nicht umgesetzt.

Wie ich im Nachgang erst gelernt habe, ist die Verrechnung von Gewinnen oder Verlusten aus dem Aktienhandel mit der üblichen Geschäftstätigkeit nicht möglich. Der Grund liegt wohl darin, dass die Besteuerung von Aktien schon sehr günstig ist.

Unterschied zu privaten Aktiengewinnen

Hier noch ein Beispiel, welches zeigen soll, wie steuergünstig die Anlage in Aktien in einer GmbH sein kann, wenn es um die Verwendung der Aktiengewinne geht. Sagen wir, die GmbH hat einen Nettogewinn von 100.000€ gemacht und der alleinige Gesellschafter möchte diesen jetzt in Aktien investieren.

In Szenario A entscheidet sich der Unternehmen, das Geld in sein Privatvermögen zu übertragen. Dadurch fallen zunächst 25% Kapitalertragssteuer und darauf 5,5% Soli, also in der Summe 26,375 % Steuern an.

Die restlichen 73.625€ werden jetzt angelegt. Nach ein paar Jahren hat sich die Investition verdoppelt und wird verkauft. Darauf fallen ebenfalls 26,375% Kapitalertragssteuer und Soli an.

Anfangsbetrag in der Firma100.000€
nach Übertragung ins Privatvermögen (abzgl. Steuern)73.625€
nach erfolgreicher Investition147.250€
nach Verkauf der Aktien (abzgl. Steuern auf den Gewinn von 73.625€)127.831€
Szenario A: Aktien im Privatvermögen

In Szenario B verbleibt der Gewinn im Unternehmen und wird dort nach der gleichen Strategie investiert.

Anfangsbetrag in der Firma100.000€
nach erfolgreicher Investition200.000€
nach Verkauf der Aktien (-1,5% auf den Gewinn von 100k€)198.500€
nach Übertragung ins Privatvermögen (-26,375%)146.145€
Szenario B: Aktien im Firmenvermögen

Beide Szenarien verfolgen die gleiche Anlagestrategie und überführen am Ende Geld in das Privatvermögen des Gesellschafters. Dennoch zeigt sich, dass die Anlage in Aktien in der Firma und eine spätere Übertragung ins Privatvermögen, deutlich vorteilhafter ist.

Der Effekt wird noch deutlicher, wenn Unternehmer eine aktive Portfoliostrategie verfolgen und viel kaufen und verkaufen, da die Steuer die neue zur Verfügung stehende Investitionssumme kaum mindert.

Ein Depot für Kapitalgesellschaften ist schwerer zu bekommen als eines für Privatpersonen. Wir haben zunächst eines bei unserer Hausbank eröffnet, sind aber aufgrund der geringeren laufenden Kosten mittlerweile bei Consors. Die Eröffnung des Firmendepots ist ebenfalls deutlich aufwendiger, aber offensichtlich haben auch wir es geschafft.

Aufgrund des Interesse, habe ich meine Erfahrungen unter Aktiendepot für GmbH zusammengefasst.

Vorabpauschale und Teilfreistellung für GmbHs

Nachdem wir “Dank” der Niedrigzinsphase einige Jahre von ihr verschont blieben, wird in 2024 wieder die Vorabpauschale fällig. Dabei wird ein Teil der Buchgewinne aus Aktienfonds aus dem Vorjahr vorab besteuert.

Details zur Berechnung erfragt bitte bei eurer Bank. Ich habe mir für mein Verständnis die in den letzten Wochen eintrudelnden Abrechnungen der Vorabpauschale angeschaut und mit Hilfe eines FAQ-Beitrags meiner Bank verstehen gelernt.

Die Vorabpauschale wird noch einmal mit der Teilfreistellung verrechnet. Das ist einfach ein prozentualer Anteil der nicht versteuert wird. Bei Aktien-ETFs beträgt sie 30%.

D.h., wenn die errechnete Vorabpauschale auf einen Aktien-ETF 100€ beträgt, dann werden 30% davon abgezogen. Nur die verbleibenden 70€ werden dann mit der Kapitalertragssteuer und dem Soli belastet.

Die Teilfreistellung hängt von der Zusammensetzung des ETFs ab. Für Immobilienfonds und Mischfonds gelten andere Sätze. Siehe § 20 InvStG.

Der Clou für Aktien in der GmbH: die Teilfreistellung bei Aktienfonds beträgt 80 %, statt der 30 % im Privatbesitz.

Leider wird die Differenz aber erst mit der Steuererklärung verrechnet.

Ich muss also für die Aktienfonds meines Unternehmens zunächst die 70 € Vorabpauschale mit 25 % Kapitalertragssteuer und 5,5% Soli versteuern.

=> 18,46 € Steuer

Bei der Steuererklärung wird das korrigiert. Bei einer Teilfreistellung von 80% werden nur noch 20€ versteuert:

=> 5,275 € Steuer

Die Differenz: 13,1875 € wird mit der übrigen Steuerlast verrechnet. Das gilt jedoch erst mit dem Folgejahr. Das Teilerstattung auf die Anfang 2024 versteuerten Vorabpauschalen kann ich also frühestens mit der Steuererklärung 2024 im Jahr 2025 verrechnen.

Das ist für den Cash-Flow natürlich ungünstig.

Etwas positiver betrachtet, kann man die anstehende Erstattung als eine Art Steuervorauszahlung für das aktuelle Jahr betrachten, und, falls relevant, bei den eigenen Rücklagen berücksichtigen.

Gespräch mit dem Steuerberater suchen

Wirklich komplex ist das Thema nicht, aber wenn du als GmbH Aktien kaufen möchtest, dann sprich vorher mit deinem Steuerberater über seine Erfahrungen auf dem Gebiet. Sowohl seine persönlichen als Anleger als auch seine beruflichen Erfahrungen mit anderen Klienten.

Ich habe über die Jahre gelernt, dass es wohl nicht einfach ist, ETFs zu buchen, weil u.a. geprüft werden muss, in welcher Höhe sie steuerbegünstigt sind. Das hat auch bei langer Haltedauer einen Einfluss, weil es bei der Vorabpauschale berücksichtigt wird.

Außerdem wird der Wert deiner Geldanlagen in der Bilanz erfasst. Hinzu kommt möglicherweise eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz die ich mir persönlich jedes Jahr neu erklären lassen muss.

Dieser Aufwand macht sich dann auch auf der Rechnung des Steuerbüros bemerkbar.

Ich persönlich investiere passiv in ETFs und dabei auch in nicht zu viele um sowohl meinen Aufwand als auch die Verwaltungskosten zu reduzieren. Natürlich sollte hiervon nicht deine Gesamtstrategie abhängen.

Habt ihr Ergänzungen oder Korrekturen? Dann lasst es mich bitte wissen.

Updates seit Erstveröffentlichung 2020

  • Den Soli in die Berechnung aufgenommen, da er auf Kapitalerträge weiterhin berechnet wird.
  • Hinweis zur Nicht-Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus steuerbegünstigtem Aktienhandel mit sonstigen unternehmerischen Aktivitäten.
  • Absatz über den Aufwand beim Steuerbüro ergänzt.
  • Absatz zur Vorabpauschale ergänzt.

Antworten auf eure Fragen

Hier beantworte ich Fragen, die ich von euch erhalte, die aber oben nicht direkt hineinpassen.

Hast du extra eine Trading-GmbH gegründet?

Nein. Die GmbH existierte schon vorher. Ich habe auch nicht vor, eine Vermögensverwaltende GmbH zu gründen. Steuerlich scheint das bei ETFs auch keinen Vorteil zu haben.

Ist die Auswahl an Aktien durch das Geschäftsfeld der GmbH begrenzt?

Meine GmbH ist IT-Dienstleister. Dadurch ist die Auswahl an Aktien und ETFs aber nicht auf Unternehmen aus dieser Branche beschränkt.