Facebook, Google und Co (nicht) nutzen – Teil 1

Ich habe in den letzten zwei Wochen gleich an zwei Veranstaltungen zum Thema Webdienste und Social Media teilgenommen. Eine davon setzte sich explizit mit der Frage des Datenschutzes auseinander. Die aktuelle Diskussion verunsichert viele Gründer und ich möchte daher an dieser Stelle die von mir eingeleiteten Schritte zur hoffentlich juristisch richtigen Nutzung einiger Social Media und Webdienste darstellen. In Teil 1 geht es um Google Analytics. Teil 2 wird die datenschutzkonforme Nutzung von Facebook und Co behandeln.

Google – Analytics geklärt

Nach langen Jahren der Auseinandersetzung, wird Google von den Datenschutzbehörden mittlerweile als kooperativer Partner angesehen. Mit der Hamburger Behörde gibt es nun eine Einigung zur Nutzung von Analytics. Wer Google Analytics in Zukunft datenschutzkonform einsetzen will, der beachte folgende Schritte:

  • Vertrag mit Google
  • Datenschutzerklärung ergänzen
  • Anonymize-IP-Plugin einbinden
  • Altdaten löschen

Eine genaue Auflistung und Erläuterung findet Ihr auf Gruenderszene.de.

Theoretisch gelöst, aber auch praktisch?

Während die Datenschutzerklärung ebenso schnell ergänzt ist wie das Anonymize-IP-Plugin, habe ich mit den beiden anderen Punkten praktisch Probleme. Der 15-seitige Vertrag mit Google, in dem das Unternehmen mit der Erfassung und Verarbeitung der Daten beauftragt wird, kann nicht in digitaler Form eingesandt werden. Warum nicht?

Tipp: Ein Vertrag umfasst ein Nutzerkonto und alle darin enthaltenen Domains. Er muss also nicht einzeln für jede Domain ausgefüllt werden, aber für jeden Google-Zugang mit Analytics-Nutzung.

Bisher habe ich diese Verträge noch nicht eingesandt, es steht aber auf meiner to-do-Liste für die kommende Woche.

Das viel größere Problem stellt das Löschen der Altdaten dar. Gerade auf meinen Traffic-starken Seiten wie www.wort-suchen.de oder jene, die mit einem AdWords-Konto verbunden sind wie www.diewortretter.de schmerzt der Verlust der alten Daten sehr. Ein Export in verschiedene Berichte schafft hier auch keine Abhilfe, da die Daten nicht wieder in das Programm integriert werden können.

Dennoch werde ich für die Konten, die wieder viele zu analysierende Daten noch einen AdWords-Anschluss haben, in nächster Zeit neu anlegen. Doch auch der Wechsel zu einem weniger aufwendigen und juristisch korrektem Dienst wie Piwik stellt nun eine Überlegung dar.

Tipp: Wer seine Webseite mit Hilfe von WordPress betreibt, der kann bei Nutzung dieses Plugins Anonymize-IP mit einem Klick einfügen.

Viele offene Fragen

Wer will, kann mit den genannten Schritten einen Haken hinter Google Analytics setzen. Doch was passiert mit der Einbindung von Google+ oder der Nutzung anderer Dienste von Google, die ebenfalls kräftig Daten sammeln?

Im nächsten Artikel zu diesem Thema gehe ich auf die Nutzung von Facebook ein, die sich bei mir deutlich geändert hat. Eine Lösung zeige ich dabei direkt an Gruenderstory.de.

Update 13.12.2011

Eine genaue Durchsicht meiner Analytics-Daten hat gezeigt, dass ich mit einem Großteil der von mir betreuten Webseiten auf Piwik umstellen kann. Nach kurzer Recherche habe ich festgestellt, dass auch Piwik deutlich spannender geworden ist, als während meines letzten Tests von sicher zwei Jahren. Dazu gehört die eingebaute Möglichkeit, die IPs zu anonymisieren oder das Opt-Out Verfahren für Nutzer. Außerdem wirkt es aufgeräumter als die neueste Version von Google Analytics.

www.netvoki.de und www.netvoki-blog.de sind bereits auf Piwik umgestellt. Jetzt folgen Gruenderstory.de und noch einige andere private Seiten von mir. Natürlich mit einem eigenen Account.

Auch Piwik ist jedoch von Hause aus nicht unproblematisch. Auf dieser Seite habe ich jedoch eine sehr gute Einführung dazu gefunden, wie es datenschutzkonform gemacht werden kann.

Für die restlichen Konten (mit großem Traffic oder AdWords-Anbindung) habe ich den Vertrag für Google ausgefüllt, der morgen in die Post geht.

Update 10.01.2012

Heute kam die Vereinbarung zu Google Analytics von Google zurück. Sie wurde von einem Rechtsanwalt unterschrieben. Das hat trotz Feiertagen nur 4-5 Wochen gedauert und ist damit schneller als bei einem Bekannten von mir.