BAföG-Rückzahlung – Wie ich 63% sparen konnte

Neulich habe ich mich mit dem Chefredakteur eines bekannten Online-Gründungsmagazins unterhalten. Wir haben gemeinsam studiert und nun beide die Aufforderung zur Rückzahlung unseres BAföGs erhalten. Vielleicht kann der ein oder andere Hinweis den ich ihm gegeben habe noch anderen behilflich sein. Daher schildere ich an dieser Stelle meine Erfahrung mit der Bafög-Rückzahlung, auch wenn es sich um kein reines Gründerthema handelt. Außerdem lassen sich ja privat und beruflich eh nicht immer trennen.

WICHTIG: Dieser Beitrag stammt vom Dezember 2011. Seither haben sich anscheinend die Bedingungen geändert. Einige Erlasse gelten nur noch für einen Studienabschluss in oder vor 2013. (vgl. hier). Es kann also passieren, dass die folgenden Angaben nicht mehr auf euch zutreffen.

BAföG während des Studiums

Die Finanzierung meines 3-jährigen Bachelors war sehr abwechslungsreich und setzte sich aus BAföG, Kindergeld, Arbeiten gehen und Stipendien zusammen. Ergo fällt der Gesamtbetrag der Rückzahlung unter die maximal zurückzahlbare Obergrenze von aktuell 10.000€.

Schon gegen Ende meines ersten Studiums habe ich mich mit der Frage der Rückzahlung befasst. Daher wusste ich, dass es bei einem guten Abschlusszeugnis und bei frühzeitigem Ende des Studium auch Nachlässe bei der Rückzahlung gibt. In einem Gespräch mit dem Prüfungsamt habe ich eher beiläufig erfahren, dass die Abschlussnote nicht automatisch an das zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln geschickt wird, damit dieses feststellen kann, ob man zu den besten des Jahrgangs gehört. Ich glaube, ich habe das beim Abholen meiner Abschlussarbeit beim Prüfungsamt beantragt.

Ich weiß aber nicht, ob dieser Schritt wirklich notwendig war, denn ich musste mit der Beantragung des Rabattes für die Rückzahlung auch noch einmal das Zeugnis einreichen. Generell fehlten mir damals verbindliche Informationen rund um die Möglichkeiten oder die exakten Bedingungen der Rückzahlung. Vielleicht hat sich das gebessert, vielleicht trägt aber auch dieser Artikel dazu bei.

Wie lange habe ich studiert?

Wie ich erst mit dem Schreiben des Bundesverwaltungsamtes erfahren habe, ist die Studiendauer  das ausschlaggebende Kriterium für die meisten Nachlässe bei der BAföG-Rückzahlung. Daran wäre es in meinem Fall fast gescheitert.

Ich habe durch eine meiner Ansicht nach falsche Beratung beim lokalen BAföG-Amt den Fehler gemacht und mich während meines Auslandssemesters nicht beurlauben lassen. Dadurch konnte ich am Ende des Semesters zwar einige Prüfungen ablegen, mir aber keinen Puffer beim Studienabschluss aufbauen. Hinzu kam, dass ich die Regelstudienzeit von zunächst 6 Semestern um zwei Monate überschritten habe, da ich während der Abschlussarbeit schon in einem festen Arbeitsverhältnis stand.

Zu meinem Glück war ich während meiner Studienzeit als Referent im Allgemeinen Studienausschluss (AStA) der Uni Greifswald tätig. Wer während seines Studiums nämlich länger als 12 Monate in der studentischen Selbstverwaltung arbeitet, der erhält ein weiteres halbes Jahr Anspruch auf BAföG. Diese 6 Monate haben ausgereicht, um meine Überschreitung der Förderungshöchstdauer abzufangen und mir einen Rabatt bei der Rückzahlung zu sichern.

Post vom Bundesverwaltungsamt

Im Juni 2011, etwa 4 1/2 Jahre nach meinem offiziellen Studienabschluss, erhielt ich Post vom Bundesverwaltungsamt. Diese enthielt sämtliche Informationen, die ich im folgenden benötigte. Ich habe den Hinweis im Anschreiben daher ernst genommen und mir die Informationen sehr aufmerksam durchgelesen. Tipp: Ein Textmarker half, dass ich nicht alles mehrfach lesen musste.

Die folgenden Punkte haben mich besonders interessiert:

Vorzeitige Rückzahlung des Darlehens

Das BAföG wird generell in Raten zurückgezahlt. In meinem Fall wären das knapp 30 Raten, also 2,5 Jahre. Alternativ kann man das Darlehen auch einmalig zurückzahlen. Dabei würde ich knapp 17% einsparen. Hier darf jeder selbst überlegen, für welche Möglichkeit er sich entscheidet. Ich wähle die einmalige Rückzahlung.

Leistungsabhängiger Teilerlass

Wer nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu den besten 30% eines Kalenderjahres gehört und sein Studium bis zu 12 Monate nach dem Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen hat, kann mit einem leistungsabhängigen Teilerlass rechnen. Diese Regelung scheint jedoch nur für Abschlüsse bis zum 31.12.2012 zu gelten. Bitte erkundigt euch beim zuständigen Amt, ob es auch danach eine entsprechende Regelung gibt.

Die Höhe des Erlasses ist dann noch von der Länge des Studiums, ausgehend von der Förderungshöchstdauer abhängig.

  • 25%, wenn innerhalb der Förderungshöchstdauer
  • 20%, wenn bis zu 6 Monate danach
  • 15%, wenn bis zu 12 Monaten danach

Grund genug, die Festsetzung der Förderungshöchstdauer noch einmal zu überprüfen.

Studiendauerabhängiger Teilerlass

Ebenfalls nur bis zum 31.12.2012 gültig ist die Möglichkeit eines Teilerlasses der BAföG-Rückzahlung, wenn das Studium vor Ende der Förderungshöchstdauer (nicht der Regelstudienzeit!) abgeschlossen wurde. Hier gelten folgende Pauschalbeträge für den vorzeitigen Abschluss:

  • 2.560€ – 4 Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer
  • 1.025€ – 2 Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer

Die Regelungen zu den Teilerlassen können übrigens hier nachgelesen werden.

Im Folgenden habe ich alle Rabatte online und mit schriftlichem Nachweis (z.B. des Abschlusszeugnisses) beantragt. Das war für meine Erfahrung mit Ämtern wirklich problemlos. Kurz darauf erhielt ich sogar eine schriftliche Bestätigung des Bundesverwaltungsamtes mit dem Hinweis, dass dieses die Angaben mit dem BAföG-Amt vor Ort abgeklärt.

Satte Rabatte

Ende August 2011 erhielt ich das Schreiben des Bundesverwaltungsamtes mit der erneuten Festsetzung meiner Rückzahlungsschuld. Das Ergebnis:

  • -25% für die 30% der Jahrgangsbesten
  • -1.025€ für den Abschluss 2 Monate vor Ablauf der Förderungshöchstdauer
  • -10% für die vorzeitige Rückzahlung

Im Ergebnis konnte ich bis zu 63% des Darlehens einsparen. Leichter hätte ich dieses Geld nie „verdienen“ können.

Aus Erfahrung weiß ich, dass sich nicht nur manche Gründer ungern mit Behörden und Ämterangelegenheiten befassen. In diesem Fall konnte ich hoffentlich davon überzeugen, dass sich die genaue Prüfung der BAföG-Unterlagen lohnen kann. Der Aufwand war mit geschätzten zwei Stunden wirklich minimal. Dass sich die Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung noch einmal so lohnen wird, hätte ich auch nicht erwartet.

Ich möchte auch das zuständige Bundesverwaltungsamt loben. Die einfache Online-Beantragung der entsprechenden Nachlasse und die informativen und verhältnismäßig einfachen Anschreiben haben mir sehr geholfen.

Fragen? Hinweise?

Ich hoffe, dass auch andere von meinen Erfahrungen bei der BAföG-Rückzahlung profitieren können. In diesem Fall würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen. Gerne beantworte ich auch Fragen, soweit sie meine persönliche Meinung und mein Vorgehen betreffen.

Update: bei der Nachrecherche bin ich noch auf folgenden hilfreichen Artikel gestoßen, der alle abschließenden Fragen zu Prozenten und Regeln beantworten sollte: http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/rueckzahlung.html.

Und noch ein Artikel, der sich mit der Frage befasst, ob es sich lohnt, zur Rückzahlung einen Bankkredit aufzunehmen.

23 Gedanken zu „BAföG-Rückzahlung – Wie ich 63% sparen konnte“

  1. Hallo Thomas,

    vielen Dank für den informativen Beitrag. Eine Frage hätte ich: Hast du deine AStA-Tätigkeit erst angegeben, als du den Rückzahlungsbescheid erhalten hast? Ich habe nämlich das Problem, dass mein Urlaubs-Semester (Erasmus im Ausland) nicht berücksichtigt wurde. Ich nehme an, das Amt hat von dem Urlaubssemester nichts mitbekommen, da ich seit meinem 4. Semester ein Vollstipendium erhalten habe und somit im Ausland (5. Semester) nicht mehr auf BAföG-Zahlungen angewiesen war. Jetzt fürchte ich, dass mir das Urlaubssemester nicht nachträglich für die Förderungshöchstdauer angerechnet wird. Vielen Dank für deine Antwort im Voraus!

    Viele Grüße
    Elena

    • Hallo Elena,
      ich habe meine AStA-Tätigkeit zum ersten Mal beim örtlichen Studentenwerk, die ja für das Bafög zuständig sind, angegeben, damit ich schon während des Studiums ein Semester länger Anspruch auf Bafög bekomme. Davon schien das Bundesverwaltungsamt dann aber nichts zu wissen und hat dann von mir die Unterlagen noch einmal erhalten und daraufhin den ersten Rückzahlungsbescheid korrigiert. Das lief auch alles problemlos, da ich alles nachweisen konnte.

      Viel Erfolg!
      Thomas

  2. Hallo Thomas,

    ich habe vor kurzem den Rückzahlungsbescheid bekommen und habe fristgerecht den Antrag auf leistungsabhängigen Teilerlass gestellt. Ich würde Darlehen auf einen Schlag vorzeitig zurück zahlen. Auf einigen Foren habe ich gelesen, dass die Bearbeitung bzw. Bewilligung des Teilerlasses einige Zeit dauert. Mich würde interessieren, wie lange es im Schnitt dauert und ob ich deswegen vorzeitig aber dann ohne leistungsabhängigen Teilnachlass zurückzahlen soll.

    Danke für diene Antwort.
    Julia

    • Hallo Julia,
      ich freue mich, dass der Artikel zur Bafög-Rückzahlung immer noch so aktiv verfolgt wird. Ich kann dir keine verbindliche Antwort geben, aber normalerweise sollte die Rückzahlung bis zur Bearbeitung deines Antrags ruhen, weil die Höhe ja quasi neu ermittelt wird. Das sollte auch irgendwo direkt auf den Seiten des BVA zu dem Thema zu finden sein. Wenn du dank leistungsabhängigem Teilerlass und vorzeitiger Rückzahlung doppelt sparen kannst, dann solltest du das unbedingt tun.
      Viele Grüße
      Thomas

  3. Hallo Thomas,

    vielen Dank für diesen Beitrag. Habe ich das richtig verstanden? Ich kann einen Teilerlass nur beantragen (wenn ich nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer abgeschlossen habe), wenn ich zu den 30 % der besten Absolventen gehöre UND innerhalb max. 12 Monaten nach der Fördungshöchstdauer abgeschlossen habe. Vielen Dank für deine Antwort. Grüße Amanda

    • Hallo Amanda, ja, so habe ich das verstanden. Allerdings solltest du schon aufgrund des Alter dieses Beitrags (2 Jahre) noch einmal selbst nachfragen. Wenn es sich geändert hat würde ich dich um eine Rückmeldung bitten.
      Viele Grüße
      Thomas

  4. Hallo Thomas,
    erstmal: Super hilfreicher Beitrag. Auch ich hab heute Post erhalten :). Wenn ich alles auf einen Schlag zahle, wären es 4400 Euro also NUR 1000 Euro weniger, hatte mir mehr erhofft. Wie wird die Förderungshöchstdauer berechnet? Regelstudienzeit + 5 Jahre ??

    Gruß
    Birgül

    • Hallo Birgül, Die Förderungshöchstdauer liegt natürlich nicht 5 Jahre über der Regelstudienzeit 😉 Ich denke, sie liegt genau bei dieser plus ggf. zusätzliche Zeit, wie in meinem Fall aufgrund meiner Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung.

      VG
      Thomas

  5. Hallo Thomas,

    vielen Dank für deinen informativen Beitrag. Ich hätte ein Paar Fragen an dich.

    1) Wie kann ich die Förderhöchsdauer ermitteln?

    Du schreibst doch, dass man es nicht mit der Regelstudienzeit verwechseln sollte.
    Ich habe jedoch gelesen, dass die Bafög Förderhöchsdauer der Regelstudienzeit entspricht. Deswegen bin ich ein wenig verwirrt. Ich habe Soziologie (Bachelor) studiert. Laut meiner Prüfungsordnung beträgt meine Regelstudienzeit 6 Semester. Meine Abschlussprüfung habe ich auch während dieser Zeit gemacht.

    2) Außerdem würde ich mich interessieren, wie ich bzw. das Bundesverwaltungsamt erfahren kann, ob ich zu den besten 30% der Absolventen gehöre.

    Auf einigen Foren habe ich gelesen, dass das Prüfungsamt diese Infos automatisch an das BVA weiterleitet. Du schreibst aber, dass es evtl. doch nicht automatisch passiert.

    3) Und noch eine Frage.

    Werden beim leistungsabhängigen Teilerlass die 30% aller Absolventen aller Studiengänge in ganz Deutschland berücksichtigt? Oder handelt es sich dabei nur um die Absolventen meiner Uni, meines Studiengangs o.Ä?

    Für deine Hilfe wäre ich dir sehr dankbar.

    LG
    Julia

    • Hallo Julia,
      1) Ich stecke nicht mehr in dem Thema, wollte das aber sicher trennen, weil das BAFöG vielleicht nicht an die Regelstudienzeit gebunden sein muss. Auf jeden Fall ist es für das BAFöG auch sehr gut, wenn du unter der Regelstudienzeit bleibst.
      2) Ja, ich hatte damals auch verschiedene Informationen und habe daher das Prüfungsamt bei Abholung meiner Abschlussunterlagen noch einmal explizit darum gebeten.
      3) Dazu kann ich leider keine verbindliche Aussage geben.
      Viele Grüße
      Thomas

    • Danke, Jonalu, für den konkreten Hinweis. Ich werde den weiteren Lesern einen Hinweis geben, so dass es nicht zu Verwirrungen kommt.

  6. Hallo Thomas,

    danke für den informativen Artikel.
    Habe auch just mein Schreiben erhalten.

    Bei mir wird es so sein, dass ich unter den besten 30% liegen.
    Fraglich wird es bei der Förderungshöchstdauer.

    Die liegt bei mir laut Schreiben bei 09.2009 also nach 10 Semestern,
    Nun habe ich 2 Urlaubssemester eingelegt und im Februar 2011 mein Studium abgeschlossen.

    Kann ich diese anrechnen? Dann läge ich bei 5 Monaten über der Förderungshöchstdauer, ansonsten bei 17 Monaten.

    Kannst du eine Einschätzung dazu geben?
    Dank und Grüße

    • Hallo Kianu. Es tut mir Leid, aber das ist genau so eine Frage, die ich selbst nicht beantworten kann, weil ich da zu lange raus bin und mich nicht über Änderungen informiere, die es seither wohl gab.
      Viele Grüße, Thomas

  7. Hallo Thomas,
    danke für den Beitrag! Mir ist leider eine Sache noch unklar und zwar schreibst du, dass deine Asta-Tätigkeit dir geholfen hat, deine „Überschreitung der Förderungshöchstdauer abzufangen und mir einen Rabatt bei der Rückzahlung zu sichern“.

    Allerdings steht im

    § 15 Förderungsdauer

    (3) Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie

    3. infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und
    satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und der Länder sowie in
    satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen
    Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke, …

    Auf meinem BAföG-Becheid steht, dass eine Förderung über die Höchstdauer hinaus nicht die Föderungshöchstdauer verschiebt! Und diese Information finde ich auch überall sonst im Internet. Außer eben ein Auslandssemester, das kann zu einer Verschiebung der Föderungshöchstdauer führen.

    Weißt du noch, wo du diese Information her hattest? Vielleicht hat sich zwischendurch ja was geändert… Oder hast du es damals einfach mal probiert ^^?

    Besten Gruß

    • Hallo Marc. Es kann natürlich sein, dass sich etwas geändert hat, aber bei mir war das kein Problem. Da es bei mir reibungslos geklappt hat, habe ich an der Stelle auch gar nicht erst angefangen, mir über Begrifflichkeiten Gedanken zu machen. Und dann ist das jetzt halt auch schon ein paar Jahre her…

  8. So eine Sauerei, vor etwa 1 – 2 Jahren wurde von der Politik ganz groß geschrieben, dass das BaföG erhöht werden soll (um ein paar lausige Kröten). Was aber gekonnt verschwiegen wurde ist, dass im Gleichzug ein Fahrzeug ab dem ersten Cent zum Vermögen gerechnet wird (vorher konnte man noch eins bis zu 7.500 Euro Wert abzugsfrei(!!!) haben). Dann die Sache mit der Rückzahlung – die Vergünstigungen wurden doch zu 100% abgeschafft (bis auf vielleicht die Sache mit der einmaligen Rückzahlung), wie ich das erkennen kann. Also alles Lug und Trug – wir heutigen Studenten zahlen im Endeffekt im Schnitt sicherlich mindestens 6.000 Euro oder so mehr, als Studenten vor noch wenigen Jahren. Wir bekommen weniger (da viel mehr als Vermögen angerechnet wird und vorallem auch noch jedes Jahr neu) und müssen mehr zurück zahlen. Schweinerei – und ich erinnere: Gleichzeitig rühmt sich die Politik, das BaföG ANSCHEINEND erhöht zu haben – alles eine Milchmädchenrechnung, denn rechnet man das Ganze mal korrekt, haben die das BaföG eigentlich massivst gekürzt.

  9. Hallo Thomas,

    vielen Dank für deine ausführliche Schilderung.
    Eine Frage habe ich noch – ich dachte, man könne nur einen der Anträge auf Erlass stellen. Nun werde ich natürlich versuchen alles rauszuholen.
    Hast du den Erlass bzgl. Studienleistung UND -dauer in einem gestellt oder einfach mehrere.
    Hast du einen Link, wo man diese Anträge direkt ausfüllen kann?
    Und bei der Leistung sind die dann in der Pflicht das zu prüfen, ob du tatsächlich unter die 30% der Besten gehörst?

    Musstest du dann dennoch schon mit der Ratenzahlung beginnen?

    Vielen Dank im Voraus!!!

    LG isa

    • Hallo Isa,
      Ich habe alle Anträge gleichzeitig im Netz gestellt, habe aber die Adresse nicht mehr. Die Meldung, wie gut man abgeschlossen hat, wird vom Prüfungsamt übermittelt. Ich habe damals beim Abholen meiner Abschlussunterlagen von dort explizit noch einmal daran erinnert, weiß aber nicht, ob das notwendig ist.
      Der Termin für die Ratenzahlung lag bei mir weit vor den Anträgen und da ich alles zusammen bezahlt habe, war das kein Problem.

  10. Hallo Thomas, ich weiss, es liegt mittlerweile schon ein paar Jahre zurueck, aber ich hoffe, du kannst dich erinnern. Ich bin auch aufgefordert worden, mein Bafoeg zuruekzuzahlen und habe Antrag auf Teilerlass zwecks vorzeitiger Rueckzahlung und guter Leistung (30%) gestellt. Diese Antraege werden nun bearbeitet. Doch wie ich das verstehe, muss ich wohlmoeglich eine Entscheidung treffen: entweder Abzug der Prozente fuer vorzeitige Rueckzahlung oder Abzug der Prozente fuer gute Leistung. Beides kann ich nur bekommen, wenn das Bafoegamt meinen Antraegen vor Faelligkeit der ersten Rate zustimmt. Richtig?
    LG Sylvia

    • Hallo Sylvia, das ist leider eine Frage, die du direkt an das Amt stellen solltest. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die mutwillig deine Anträge verzögern, bzw. haben die vielleicht aufschiebende Wirkung…

  11. Hallo Herr Maier,
    – wie war die Kommunikation mit dem
    Bundesveraltungsamt? Ist diese einfacher als mit dem regionalen
    Studierendenwerken (oftmals Papierkrieg bis Bewilligung erteilt wird)?

    – wie weit im Voraus haben Sie sich Gedanken über die Rückzahlung gemacht und sich darüber informiert?

    – Gab es bei der Rückzahlung Schwierigkeiten, Probleme, Umständlichkeiten?
    – haben Sie einen Tipp für Studierende/Absolventen, den sie bei der Rückzahlungsphase, oder auch davor, beachten können?

  12. Hallo Thomas,

    vielen Dank für dein Post. Ich bin student der HTW Berlin und nächste WS 2016/17 mache ich mein letztes Semester. Ich bekomme auch Bafög, und habe ich 2 wichtigen Fragen, mit denen du vielleicht mir weiterhelfen kannst:

    1. Wie du bestimmt weist, es gibt die Möglichkeit nach Bewilligungszeitraum das Darlehen auf einem Schlag zurück zu zahlen und somit erhebliche Vorteile zu haben ( z.B 7.000€ statt 10.000€ zu zahlen). Gibt es vielleicht noch auch andere Möglichkeiten diesen 7.000 mehr runterschrauben? Ich wird mein Studium in den geplanten 7. Semester absolvieren als einer der besten im Jahr.

    2. Ab wann kann man das Darlehen zurückzahlen? Kann man schon vor die 5 Jahre nach Ende des Studium, schon diese 7.000€ (oder weniger) zahlen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße,

    Rafael Mongelos Martens

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